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What's next: EU-Beihilferecht und seine Folgen für die Luftfahrt
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Naske Rechtsanwälte laden ein zur Veranstaltung am 4. Juli 2019.
EU-Beihilferecht und seine Folgen für die Luftfahrt
Was ist erlaubt? Was ist verboten?
Wie sieht die Zukunft aus?
Braunschweig
4. Juli 2019
Programm:
10:00 Uhr Überblick: Artikel 107 AEUV, Gruppenfreistellungsverordnung, Leitlinien für die Luftfahrt
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Überblick zu den Staatsbeihilfevorschriften in den EU-Verträgen
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Überblick zur Gruppenfreistellungsverordnung und ihren spezifischen Luftfahrtinhalten
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Überblick zu den Leitlinien der Kommission für die Luftfahrt
10:45 Uhr Kaffeepause
11:00 Uhr Perspektive der öffentlichen Hand: Unter welchen Umständen ist die Unterstützung für Flughäfen oder andere Unternehmen in der Luftfahrt (noch) erlaubt?
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Abgrenzung zur Investitionstätigkeit des marktwirtschaftlich handelnden Wirtschaftsbeteiligten
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genehmigungsfähige Beihilfe
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richtiger Umgang mit verbleibenden Rechtsrisiken
11:20 Uhr Perspektive der Flughäfen: Welche Kooperation mit Luftfahrtgesellschaften ist (noch) möglich?
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Marktwirtschaftlich handelnder Wirtschaftsbeteiligter: Wie gelingt der Nachweis?
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Können Kooperationen von der EU-Kommission genehmigt werden?
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Wie kann das Geschäftsmodell Flughafen in die Rechtssicherheit geführt werden?
11:40 Uhr Diskussion
11:45 Uhr Kaffeepause
12:00 Uhr Perspektive der Luftfahrtgesellschaften: Welche Erwartungen für die Zukunft?
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Geschäftsmodell Airline: Welchen Rahmen setzen die Luftfahrtvorschriften?
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Kooperation mit Flughäfen, Reiseveranstaltern und Co: Welche Gestaltungsmöglichkeiten sind konform zum EU-Beihilferecht?
12:20 Uhr Diskussion: Welche Beihilfe-Regeln braucht die Luftfahrt?
12:45 Uhr kleiner Mittagsimbiß und Verabschiedung
What's next: EU-Beihilferecht und seine Folgen für die Luftfahrt
Donnerstag der 4. Juli 2019
10:00 - 14:30
Hermann-Blenk-Strasse 17
38108 Braunschweig
Germany
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